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Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme
Kurzbeschreibung
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund können sich professionell und bedarfsspezifisch beraten lassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 26.04.2023
Stand: 26.04.2023
Beschreibung
Die vom Freistaat Bayern geförderten Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und -berater ermöglichen neu zugewanderten, bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und -bewerbern ein professionelles, bedarfsabhängiges und zielgruppenspezifisches Beratungsangebot. Unterstützung und Beratung für erwachsene Zuwanderer ermöglicht auch die Migrationsberatung des Bundes.
Voraussetzungen
Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle vor Ort.
Fristen
keine
Kosten
keine
Weiterführende Links
- Flüchtlings- und Integrationsberatung
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Integration - Beratung für Erwachsene
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Suche Beratungsstellen vor Ort