Fluglehrer; Beantragung der Verlängerung oder Erneuerung der Lehrberechtigung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Um die Rechte aus einer Lehrberechtigung über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben zu dürfen, ist eine Verlängerung oder - soweit diese bereits abgelaufen ist - eine Erneuerung erforderlich.
Derartige Lehrberechtigungen sind das Fluglehrer-Zeugnis (FI) und das Zeugnis für Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI).
Voraussetzungen
Für die Verlängerung eines FI-Zeugnisses sind mindestens 2 der nachfolgend genannten 3 Voraussetzungen zu erfüllen:
- Flugunterricht
- Flugzeugführer FI(A) und Hubschrauberführer FI(H): mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung als FI, CRI, TRI oder als Prüfer
- Segelflugzeugführer FI(S): mindestens 30 Stunden oder 60 Starts Flugunterricht in Segelflugzeugen oder Reisemotorseglern
- Freiballonführer FI(B): mindestens 6 Stunden Flugunterricht in Ballonen
- Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung
- erfolgreiches Ablegen einer Kompetenzbeurteilung (innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung)
Für mindestens jede zweite anschließende Verlängerung im Falle eines FI(A) oder FI(H) bzw. jede dritte Verlängerung im Falle eines FI(As), (S) und (B) muss der Inhaber eine Kompetenzbeurteilung absolvieren.
Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Für eine Verlängerung eines CRI-Zeugnisses muss der Bewerber innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablaufdatum des CRI-Zeugnisses:
- mindestens 10 Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI durchführen. Wenn der Bewerber CRI-Rechte sowohl für einmotorige als auch für mehrmotorige Flugzeuge besitzt, müssen die 10 Flugunterrichtsstunden gleichmäßig auf die einmotorigen und mehrmotorigen Flugzeuge verteilt sein, oder
- eine Auffrischungsschulung als CRI bei einer ATO erhalten, oder
- die Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für mehrmotorige bzw. einmotorige Flugzeuge bestanden haben.
Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung CRI müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
- Antrag auf Verlängerung / Erneuerung einer Lehrberechtigung gemäß FCL.940.FI VO(EU) Nr. 1178/2011 für Flugzeugführer und Hubschrauberführer
- Antrag auf Verlängerung / Erneuerung einer Lehrberechtigung gemäß FCL.940 FI VO(EU) Nr. 1178/2011 für Segelflugzeugführer und Freiballonführer
- Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung einer Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI) gemäß FCL.940.CRI VO(EU) Nr. 1178/2011
- Antrag auf Erteilung einer Lehrberechtigung - FI gemäß FCL.900 ff. VO(EU) Nr. 1178/2011
- Antrag auf Erweiterung einer Lehrberechtigung - FI gemäß FCL.900 ff. VO(EU) Nr. 1178/2011
- Antrag auf Erteilung/ Erweiterung einer Lehrberechtigung - CRI gemäß FCL.905.CRI ff. VO(EU) Nr. 1178/2011
- Antrag auf Aufhebung der Beschränkung FI rp / Beschränkung FI LAPL only gemäß FCL.900 ff. VO(EU) Nr. 1178/2011
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 24.10.2019