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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Kurzbeschreibung
Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Staates und der Kommunen. Die Unterhaltung Gewässer erster und zweiter Ordnung ist Aufgabe des Freistaats Bayern und wird von den Wasserwirtschaftsämtern durchgeführt. Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen obliegt dem Bund.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.12.2021
Stand: 08.12.2021