Seiteninhalt

Bürgerservice A bis Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Kurzbeschreibung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024