Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Informationen über Beratungs- und Beschwerdestellen
Kurzbeschreibung
Die Regierungen sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen für Eltern und Sorgeberechtigte von stationär betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung in Heimen sowie für die minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung.
Beschreibung
Zur weiteren Stärkung des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales bei den Regierungen Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen, an die sich die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Eltern und Sorgeberechtigte wenden können.
Diese stehen den minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern , deren Eltern und sonstigen Personensorgeberechtigten bei Fragen zu den Einrichtungen, zur Qualität der Einrichtungen sowie bei allen Beschwerden die Einrichtung betreffend zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- Ziffer 6, Satz 4 Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
Az. IV4/6417.01-1/26 (AllMBl. S. 297) - § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung - § 49 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Art. 44 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Redaktionell verantwortlich
Stand: 04.03.2022