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Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
Kurzbeschreibung
Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.01.2025
Stand: 13.01.2025