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Infektionskrankheiten; Beratung zu übertragbaren Krankheiten
Kurzbeschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
Beschreibung
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten,
- werten diese Informationen aus,
- treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen und
- bieten kostenlose Beratung sowie
- in bestimmten Fällen kostenlose Untersuchungen an.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 10.11.2020
Stand: 10.11.2020