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Infektionskrankheiten; Meldung

Kurzbeschreibung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärztinnen und Ärzte und Labore ist vorgeschrieben.

Beschreibung

Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes

  • erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten,
  • werten diese Informationen aus,
  • treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen und
  • bieten kostenlose Beratung sowie
  • in bestimmten Fällen kostenlose Untersuchungen an.

 

Verfahrensablauf

Zur Meldung verpflichtete Personen müssen eine elektronische Meldung oder einen Meldebogen ausfüllen und – je nach Erkrankung – an das zuständige Gesundheitsamt bzw. das RKI melden.

Das Gesundheitsamt übermittelt die pseudonymisierten Daten der Meldung weiter an das LGL, welches diese wiederum an das RKI übermittelt.

Hinweise

Corona-Virus

Meldepflichtig sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 sowie der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Meldepflichtig ist zudem auch die Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus in Zusammenhang mit COVID-19.

  • Die Meldung an das Gesundheitsamt bei positivem PCR-Testergebnis wird durch das Labor übernommen.
  • Ein positiver Antigen-Schnelltest muss von der Person, die diese Tests bei anderen Personen vornimmt (z.B. in einem Testzentrum), an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
  • Ein positiver Selbsttest muss nicht an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Da Ansteckungsverdacht besteht, sollten Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich verringert werden.

 

Fristen

Die Fristen richten sich nach § 9 ff. des Infektionsschutzgesetzes.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 22.04.2025