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Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
Kurzbeschreibung
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre), deren Eltern und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2020
Stand: 03.11.2020