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Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung

Kurzbeschreibung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.

Verfahrensablauf

Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Sie kann auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt dann automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam. Der Halter erhält zusätzlich elektronisch oder auf dem Postweg eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung.

Voraussetzungen dafür ist die Eingabe der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 20.02.2024