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Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kurzbeschreibung
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.09.2023
Stand: 01.09.2023