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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2024
Stand: 09.07.2024