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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Kurzbeschreibung
Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2024
Stand: 09.07.2024