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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Kurzbeschreibung

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 06.09.2023

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.

Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.