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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Kurzbeschreibung
Mit den Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 25.08.2020
Stand: 25.08.2020