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Krankheit; Beratung und Vermittlung für psychisch Kranke
Kurzbeschreibung
Für psychisch kranke und psychisch sowie geistig behinderte Menschen sowie von solchen Behinderungen Bedrohte führen die Gesundheitsämter gesundheitliche Beratung durch und informieren über Hilfemöglichkeiten.
Beschreibung
Die Gesundheitsverwaltungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bieten Beratung für Menschen an, die an einer suchtmedizinischen oder psychischen Erkrankung leiden oder davon bedroht sind. Sie informieren über Personen, Einrichtungen und Stellen, die Hilfen gewähren können sowie über Schutz- und Vorbeugemaßnahmen.
Rechtsgrundlagen
Art. 13 Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 29.07.2020
Stand: 29.07.2020