Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER
Kurzbeschreibung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.09.2021
Fristen
Anträge auf Förderung nach der LAEDER-Richtlinie können bis zum 31.12.2020 gestellt werden
Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich zwei Jahre (spätestens 31.12.2022).Erforderliche Unterlagen
Formulare
Verfahrensablauf
Antragstellung
Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.
Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
Hinweise
Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.
Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an 9 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.
An diesen 9 ÄELF befinden sich auch die Bewilligungsstellen für die Abwicklung des Förderverfahrens.