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Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.09.2025
Stand: 22.09.2025
Fristen
Die Antragstellung für Zuwendungen gemäß den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Frühjahr / Sommer bzw. Herbst - statt. Die Frist für die nächste Antragstellung wird Anfang 2026 auf dieser Seite bekanntgegeben.