Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Kurzbeschreibung
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Belehrungen im Gesundheitsamt Würzburg
Das Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg bietet 14-tägig Hygienebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz am Donnerstagvormittag an. Für die Anmeldung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0931 8003-5952 unbedingt erforderlich.
Bei der Anmeldung bitte den Personalausweis vorlegen. Für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz entfällt eine Gebühr von 14 Euro. Die Bezahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.
Alternativ können Sie die Belehrung über unser Online-Verfahren bequem von zuhause aus absolvieren. Nach erfolgreicher Belehrung und Gebührenzahlung erhalten Sie die Bescheinigung zum Selbstausdrucken im PDF-Format. Für die Belehrung wird eine Gebühr von 26 Euro fällig.
Führen Sie die Belehrung selbständig und ohne fremde Hilfe durch. Das Zuwiderhandeln kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Anmeldung zur Online-Belehrung - Schritt für Schritt erklärt:
Vorab: Denken Sie unbedingt daran, nach erfolgreich durchgeführter Belehrung Ihre Bescheinigung auszudrucken und zu speichern. Das Landratsamt stellt Ihnen keine Bescheinigung aus (Ausnahme: Schüler im Praktikum).
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Stellen Sie eine stabile Internetverbindung sicher.
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Öffnen Sie bitte den Link zur Online-Belehrung
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Ändern Sie ggf. über das Globus-Symbol in der rechten Ecke Ihres Bildschirms die Sprache.
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Akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.
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Starten Sie Ihren Antrag über die BundID oder ohne Registrierung.
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Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten an.
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Laden Sie ggf. eine Bescheinigung der Schule hoch, aus der hervorgeht, dass Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen.
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Sehen Sie sich bitte die Belehrungsfilme in voller Länge an und beantworten Sie danach die Fragen.
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Die Belehrung kann abgeschlossen werden, wenn alle Belehrungsabschnitte erfolgreich absolviert wurden.
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Die Gebühr von 26 Euro bezahlen Sie bitte per PayPal, Kreditkarte oder giropay. Die Bezahlung kann auch über eine andere Person erfolgen.
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Denken Sie unbedingt daran, nach erfolgreich durchgeführter Belehrung Ihre Bescheinigung zu drucken und zu speichern. Sie erhalten keine Bescheinigung durch das Landratsamt (Ausnahme: Schüler im Praktikum). Sie können zudem eine Quittung Ihrer Zahlung für Ihre Unterlagen speichern sowie eine Zusammenfassung Ihres Antrags.
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Wichtig: Der Download steht Ihnen einmalig zur Verfügung. Speichern Sie die Bescheinigung daher an einem sicheren Ort und vermerken Sie sich ggf. die Antrags-ID (beginnend mit Efa-...).
Nur wenn Sie sich über die BundID angemeldet haben, können Sie die Bescheinigung auch im Nachgang herunterladen.
Haben Sie Probleme bei der Durchführung?
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts gerne telefonisch zur Verfügung: 0931 8003-5900 oder 0931 8003-5952
Unterlagen herunterladen
Das Merkblatt "Belehrung gem. §43 Abs. 1 Nr. 1 IfsG" können Sie auf der Infoseite des Gesundheitsamtes in verschiedenen Sprachen herunterladen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten
Seit dem 02. Februar 2005 entfällt für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen die Belehrungspflicht im Vollzug des § 43 IfSG.
Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat für ehrenamtliche Helfer das Merkblatt Lebensmittelinfektionen vermeiden sowie einen Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln erstellt.
Die Vereinsvorstände haben ehrenamtliche Mitarbeiter entsprechend hygienisch aufzuklären, um Lebensmittelinfektionen zu vermeiden.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.03.2024
Voraussetzungen
Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- stabile Internetverbindung
- gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
- aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID-Anmeldung)
- Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren
Verfahrensablauf
Sie müssen sich für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden.
Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen: Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt.
Fristen
Sie müssen vor Antritt der Tätigkeit/Beschäftigung an der Belehrung teilnehmen.
Erforderliche Unterlagen
Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)