Seiteninhalt
Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
Kurzbeschreibung
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.12.2024
Stand: 12.12.2024