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Bürgerservice A bis Z

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Legionellenuntersuchung; Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes

Kurzbeschreibung

Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 29.12.2023