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Naturschutzgebiet; Beantragung einer Befreiung von einem Verbot
Kurzbeschreibung
Von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung kann auf Antrag Befreiung gewährt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 11.10.2019
Stand: 11.10.2019
Verfahrensablauf
Ihren Antrag stellen Sie mit einem formlosen Schreiben an der zuständigen Regierung. Zuständig für die Erteilung der Befreiung ist in aller Regel die Regierung, in deren Bereich das Vorhaben ausgeführt werden soll.
Hinweise
Für die Befreiung von den Verboten sonstiger Schutzverordnungen, insbesondere für Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, sind in aller Regel die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern bzw. den kreisfreien Städten zuständig.