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Pharmaberater; Beantragung der Anerkennung
Kurzbeschreibung
Wer als Pharmaberater tätig sein will und z. B. kein/e Apotheker/in, Apothekerassistent/in oder Pharmareferenten ist, muss die Prüfung oder Ausbildung von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 24.09.2020
Stand: 24.09.2020