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Private Ersatzschulen; Beantragung von Schulgeldersatz
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern ersetzt für Schülerinnen und Schüler an privaten Ersatzschulen einen Teil des Schulgeldes.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 05.01.2021
Stand: 05.01.2021