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Privatkrankenanstalten; Beantragung einer Konzession
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 11.11.2021
Stand: 11.11.2021
Hinweise
Vor Antragstellung sollte mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde Rücksprache gehalten werden wegen der im Einzelnen einzureichenden Unterlagen.
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.