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Prostituierte; Anmeldung der Tätigkeit
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.08.2024
Stand: 30.08.2024
Hinweise
Mögliche Vorgaben zu Sperrbezirken sind zu beachten.