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Bürgerservice A bis Z

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Prostituierte; Anmeldung der Tätigkeit

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.08.2024

Hinweise

Mögliche Vorgaben zu Sperrbezirken sind zu beachten.