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Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb
Kurzbeschreibung
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.08.2024
Stand: 30.08.2024