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Psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Fortbildung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 26.07.2019
Stand: 26.07.2019
Verfahrensablauf
Antragsstellung
Anträge sind bei der für den Ort der Fortbildungsveranstaltung örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen. Die Regierungen entscheiden über die Bewilligungen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.