Regionalmanagement und Regionale Initiativen; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert die Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionalmanagements, Regionalmarketings und Konversionsmanagements (Regionale Initiativen).
Redaktionell verantwortlich
Stand: 15.12.2020
Verfahrensablauf
Beratung
Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regional Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen eines Beratungsgespräches. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative.
Antragstellung
Der abgestimmte Antrag ist postalisch in zweifacher Ausfertigung und digital beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen sowie digital bei der zuständigen Bezirksregierung.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.
Förderabwicklung
Die örtlich zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts ist einmal jährlich eine Lenkungsgruppensitzung einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.
Hinweise
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.