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Rodung; Beantragung einer Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart. Dies bedarf einer Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 28.04.2022
Stand: 28.04.2022