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Rodung; Beantragung einer Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart. Dies bedarf einer Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 21.05.2024
Stand: 21.05.2024