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Rodung; Beantragung einer Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart. Dies bedarf einer Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.04.2026
Stand: 01.04.2026
Voraussetzungen
Sie möchten Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart beseitigen.
Verfahrensablauf
Anträge sind von der Waldbesitzerin bzw. dem Waldbesitzer bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Textform einzureichen.
Bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung gerne zur Verfügung (siehe Försterfinder unter "Weiterführende Links").