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Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 05.01.2021
Stand: 05.01.2021