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Selbstständige Tätigkeit; Förderung bei Aufnahme durch Einstiegsgeld
Beschreibung
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen, können zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit max. 24 Monate lang Einstiegsgeld erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
§ 16b Sozialgesetzbuch II
JobcenterRechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 18.06.2020
Stand: 18.06.2020