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Sozialpsychiatrische Dienste; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Dort, wo Menschen Hilfen benötigen - sei es aufgrund einer Störung, Krankheit oder Behinderung - und diese Hilfe nicht aus eigener Kraft heraus erreichen, beginnt die Sozialpsychiatrie.

Wir sind da für Menschen

  • mit psychischen Erkrankungen,
  • mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen,
  • mit Abhängigkeitserkrankungen,
  • mit Behinderungen,
  • und für deren Angehörige.

Unsere Beratung ist

  • professionell
  • individuell
  • auf Wunsch anonym
  • kostenfrei

Unser Angebot umfasst

  • Beratung und Information
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Hausbesuche
  • Hilfen vor, während und nach einem (psychiatrischen) Klinikaufenthalt
  • Informationen über Möglichkeiten der Therapie und Rehabilitation
  • Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachstellen, Professionen und Institutionen
  • Initiativen zur Prävention und Förderung seelischer Gesundheit
  • Öffentlichkeitsarbeit

Wir unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihr Anliegen streng vertraulich.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Flyer «Sozialpsychiatrischer Dienst«.

Redaktionell verantwortlich

Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)
Stand: 08.02.2023

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zur Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten des Bezirks