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Sozialpsychiatrische Dienste; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Dort, wo Menschen Hilfen benötigen - sei es aufgrund einer Störung, Krankheit oder Behinderung - und diese Hilfe nicht aus eigener Kraft heraus erreichen, beginnt die Sozialpsychiatrie.
Wir sind da für Menschen
- mit psychischen Erkrankungen,
- mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen,
- mit Abhängigkeitserkrankungen,
- mit Behinderungen,
- und für deren Angehörige.
Unsere Beratung ist
- professionell
- individuell
- auf Wunsch anonym
- kostenfrei
Unser Angebot umfasst
- Beratung und Information
- Unterstützung in Krisensituationen
- Hausbesuche
- Hilfen vor, während und nach einem (psychiatrischen) Klinikaufenthalt
- Informationen über Möglichkeiten der Therapie und Rehabilitation
- Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachstellen, Professionen und Institutionen
- Initiativen zur Prävention und Förderung seelischer Gesundheit
- Öffentlichkeitsarbeit
Wir unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihr Anliegen streng vertraulich.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Flyer «Sozialpsychiatrischer Dienst«.
Redaktionell verantwortlich
Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)
Stand: 08.02.2023
Stand: 08.02.2023
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten des Bezirks