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Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten

Kurzbeschreibung

Firmen können digitale Daten der Fahrtenschreiber, Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt senden.

Beschreibung

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.

Voraussetzungen

Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.

Verfahrensablauf

Nach Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Aktenzeichens und Eingabe der Firmendaten können die angeforderten Daten und Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt werden.

Nach Übermittlung wird eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail versandt.

Durch das Online-Verfahren können Sie dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die angeforderten Unterlagen sowie die angeforderten digitalen Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten rationell übermitteln.

Hinweise

Für nähere Informationen steht Ihnen das anfordernde Gewerbeaufsichtsamt zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Anforderungsschreiben.

Fristen

Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Informationen zum Rechtsbehelf können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Anforderungsbescheid entnehmen.

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 22.08.2025

Online-Verfahren

Übermittlung von angeforderten Daten aus dem Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Sie können die angeforderten Daten an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt online übermitteln.