Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung; Beantragung einer Förderung in der Aufbauphase
Kurzbeschreibung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 04.08.2020
Verfahrensablauf
Antragstellung
Anträge sind an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) zu richten.
Bewilligung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt nach positiver Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid.
Auszahlung
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Auszahlungsantrag ist das Formblatt "Auszahlungsantrag" zu verwenden. Der Zuschuss darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als er innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird.
Der Zuschuss darf darüber hinaus erst angefordert werden, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege behält grundsätzlich vom Zuschuss eine Schlussrate ein, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.