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Bürgerservice A bis Z

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Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024

Hinweise

Sofern die Veranstaltung als "Sport / Spiel" einzustufen ist (evtl. Fahrten mit Inline-Skates), ist dies nach § 31 StVO auf der Fahrbahn verboten. Im Zuge der Genehmigung der Gesamtveranstaltung kann auch eine Befreiung vom Fahrbahnbenutzungsverbot ausgesprochen werden.