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Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 11.04.2024
Stand: 11.04.2024