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Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
Kurzbeschreibung
Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG).
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 18.02.2020
Stand: 18.02.2020