Seiteninhalt
Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
Kurzbeschreibung
Der Verkehr mit Arzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorschriften durch die Tierhalter und Tierärzte ist die Kreisverwaltungsbehörde.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.10.2020
Stand: 05.10.2020