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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
Kurzbeschreibung
Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.03.2024
Stand: 08.03.2024