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Tierseuchenbeitrag; Meldung des Tierbestands bei der Bayerischen Tierseuchenkasse

Kurzbeschreibung

Nutztierhalter müssen eine jährliche Tierbestandsmeldung an die Tierseuchenkasse übermitteln.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023

Hinweise

Die Bayerische Tierseuchenkasse ist eine staatliche Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeigepflichtige Seuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen. Als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Das Tiergesundheitsgesetz des Bundes gibt den Rahmen für die staatliche Tierseuchenbekämpfung der Länder vor. Das bayerische Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG) regelt im Einzelnen die Aufgaben der Bayerischen Tierseuchenkasse. Durch Satzungen der Anstalt wird die Aufgabenerfüllung konkretisiert.

Die Tierseuchenkasse hat u.a. die Aufgabe

  • die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung für Tierverluste festzusetzen sowie die Entschädigungen und freiwillige Leistungen im Auftrag des Staates auszuzahlen
  • freiwillige Beihilfen für Tierverluste durch Seuchen, seuchenartige Erkrankungen oder infolge von Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu gewähren,
  • Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von übertragbaren Tierkrankheiten und Vorbeugemaßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen zu unterstützen,
  • zur Wahrnehmung der ihr durch das Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes übertragenen Aufgaben.

Formulare

Formulare der Bayerischen Tierseuchenkasse
Formulare für Tierhalter/-innen (Neuanmeldung, Hofübergabe/Verpachtung/Umfirmierung, Aufgabe der Tierhaltung, SEPA-Mandat, Leistungsanträge) und für Tierärzt/-innen (Leistungsanträge)