Seiteninhalt
Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis für Labore
Kurzbeschreibung
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen, insbesondere Versuche, mikrobiologische oder serologische Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten oder Fortzüchtung vornehmen wollen oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben wollen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.11.2021
Stand: 08.11.2021