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Unbemanntes Luftfahrtgerät; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb
Kurzbeschreibung
Für den Betrieb eines Flugmodells oder unbemannten Luftfahrtsystems kann eine Erlaubnis erforderlich sein.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 21.10.2019
Stand: 21.10.2019