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Verpflichtungserklärung; Abgabe
Kurzbeschreibung
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Verpflichtungserklärung
Ihren zuständigen Sachbearbeiter und detaillierte Infos zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung finden Sie direkt auf der Seite “Verpflichtungserklärung“ der Ausländerbehörde.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.12.2022
Stand: 29.12.2022
Kosten
- 29 Euro