Seiteninhalt

Bürgerservice A bis Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Verpflichtungserklärung; Abgabe

Kurzbeschreibung

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Verpflichtungserklärung

Ihren zuständigen Sachbearbeiter und detaillierte Infos zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung finden Sie direkt auf der Seite “Verpflichtungserklärung“ der Ausländerbehörde.

Wenden Sie sich für Ihr Anliegen rund um die Verpflichtungserklärung an die Mailadresse verpflichtungserklaerung@lra-wue.bayern.de

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.08.2024

Kosten

  • 29 EUR

Verfahrensablauf

Viele Ausländerbehörden bieten die Abgabe eine Verpflichtungserklärung bereits als Onlinedienst an, das erspart Ihnen die Vorsprache bei der Behörde. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, sprechen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.

Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen. Ist der zukünftige Aufenthaltsort des Ausländers noch unbekannt oder hat der Verpflichtungserklärende (Einlader) keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem geplanten Aufenthaltsort des Ausländers (Gastes), ist die Ausländerbehörde in deren Bezirk der Verpflichtungserklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat zuständig.

Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.

Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.