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Verwaltungssachen aus dem Ausland; Beantragung von Amts- und Rechtshilfeersuchen
Kurzbeschreibung
Im Rahmen internationaler Abkommen und bilateraler Verträge können Behörden anderer Staaten die Zustellung von Schriftstücken oder die Weiterleitung von Amtshilfeersuchen in Verwaltungssachen an staatliche Stellen in Deutschland beantragen. Dies betrifft vor allem die Zustellung von Bußgeldbescheiden, die aufgrund von im Ausland begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten erlassen wurden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.10.2021
Stand: 14.10.2021