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Weinbegleitdokumente

Beschreibung

Weinbegleitdokumente

Kurzbeschreibung

Für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen in Behältnissen über 60 L Inhalt, ist nach der Verordnung (EU) Nr. 273/2018 und der Weinüberwachungsverordnung (WeinÜV) ein entsprechendes Weinbegleitdokument (Begleitpapier für die Beförderung von Erzeugnissen des Weinbaus) nach zugelassenem Muster mitzuführen. Für die Beförderung ausschließlich im Inland verwenden Sie bitte ein Weinbegleitdokument nach dem Muster in Anlage 3 der WeinÜV. Dieses mit einer individuellen Bezugsnummer ausgestattete Begleitdokument erhalten Sie nach Bestellung beim Landratsamt Würzburg.

 

Zur Ausstellungspflicht

Die Ausstellungspflicht trifft immer denjenigen, der Erzeugnisse des Weinbaus abgibt/transportieren lässt und dies entsprechend in seinem Weinausgangsregister vermerkt. Dies ist mitunter beim Verkauf des Erzeugnisses der Fall und gilt auch dann, wenn ein Transport zur Weiterverarbeitungsanlage (z.B. Sektkellerei) stattfinden soll.

Bitte beachten Sie: Ist der Versender im Stadtgebiet Würzburg ansässig, so wenden Sie sich bitte an das Rathaus in Würzburg.

Der Ausstellungspflichtige hat in eigener Verantwortung beim zuständigen Landratsamt (gilt nur für Versender aus Bayern) rechtzeitig vorher entsprechende Begleitdokumente anzufordern bzw. – wenn er die Vordrucke selbst besorgt – rechtzeitig vor Transportbeginn bei seiner zuständigen Behörde die Vordrucke durch Zuteilung von Bezugsnummern amtlich bestätigen zu lassen.

In das betreffenden Begleitdokument, welches gemäß der o. g. EU-Verordnung auszustellen ist, sind in Feld Nr. 8.1-9 Pflichtangaben zum transportierten Produkt anzugeben. Dies betrifft zum Beispiel

  • die vollständige Bezeichnung gemäß Bezeichnungsrecht, unter denen das Erzeugnis veräußert/ transportiert wird,
  • Angaben zur Weinbauzone, aus der das Erzeugnis stammt,
  • Angaben zur Art der durchgeführten Behandlungen,
  • zur Zahl der Packstücke /Kanister/Tanks oder
  • zum vorhandenen Alkoholgehalt

(vgl. Ausfüllhinweise auf der Rückseite des Durchschlagsatzes).



Formulare

Die Formulare erhalten Sie beim Landratsamt Würzburg unter nebenstehenden Kontaktdaten.

Eintragungen in das Formular sind möglichst mit Maschinenschrift vorzunehmen. Wenn die Angaben per Hand ausgefüllt werden, muss dies unverwischbar in Druckschrift erfolgen und auf allen Durchschlägen gut lesbar sein.

Nähere Informationen zum richtigen Ausfüllen des Dokuments finden Sie auf der Rückseite des 4. Durchschlagsatzes des Weinbegleitdokuments bzw. noch ergänzend auf dem Anschreiben, das Sie zusammen mit den bestellten Weinbegleitdokumenten erhalten.

Ausfertigungen:

Die EU sieht für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen folgende praktische Handhabung vor:

  • Die erste Seite des Durchschlages (weiß) ist beim Transport mitzuführen, diese Durchschlagsseite verbleibt beim Empfänger der Lieferung.
  • Die Seiten zwei und drei (gelb und grün) sind innerhalb von zwei Tagen an das Landratsamt Würzburg (die Behörde, die die Bezugsnummern zugeteilt hat) zu übersenden. Das Landratsamt Würzburg muss die zuständige Behörde am Empfangs- bzw. Lieferort innerhalb von zwei weiteren Tagen über den Transport informieren.
  • Der vierte Durchschlag (rosa) verbleibt beim Ausstellungspflichtigen für seine Unterlagen.

 

Kosten

Die Bezugsnummernzuteilung zu den Weinbegleitdokumenten – und damit die amtliche Bestätigung - erfolgt auf rechtzeitige vorherige Anfrage gegen Gebühr durch den Fachbereich 13 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht des Landratsamtes Würzburg.

Das Kostenverzeichnis sieht unabhängig von der Anzahl der Begleitdokumente pauschal eine Gebühr von 10,00 Euro vor.

Es fallen für die Weinbegleitdokumente zusätzlich die entstandenen Auslagen von 1,50 Euro pro bereitgestelltem Dokumentenvordruck an.