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Führerscheinstelle (FB 15)

Sie möchten Ihren alten Führerschein gegen einen neuen tauschen? Oder haben Ihren Führerschein verloren? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten vorbei

  • Montag bis Freitag
    7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag- und Donnerstagnachmittag
    14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Anträge

Alle Anträge und Formulare stehen nun in digitaler Form zur Verfügung. Bitte beachten Sie außerdem das Vollmacht-Dokument in der rechten Randspalte. 


Pflichtumtausch von Führerscheinen

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind gestaffelt bis zum 19.01.2033 umzutauschen. 

Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. 

Alle Fristen und Infos zum Pflichtumtausch finden Sie hier.

   

Biometrisches Passbild direkt im Landratsamt erstellen lassen

Die Führerscheinstelle in Würzburg bietet Ihnen mit der Speed Capture Station ein Terminal an, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Führerscheines (ausgenommen eines internationalen Führerscheins) notwendigen biometrischen Daten (Lichtbild und Unterschrift) erfassen können.

Über eine leicht verständliche Menüführung werden Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess geleitet.

Die erfassten Daten werden von der Führerscheinstelle direkt bei der Station abgerufen und nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrages automatisch wieder gelöscht.

Das Nutzungsentgelt für die Erfassung der biometrischen Daten (Lichtbild und Unterschrift) beträgt 8,50 Euro.

 

                                

Bitte beachten Sie in Ochsenfurt

In der Dienststelle Ochsenfurt ist ausschließlich die Zahlung per EC-Karte möglich. Bargeld kann leider nicht akzeptiert werden.

 

Diese Unterlagen benötigen wir für...

Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen EU Kartenführerschein (Pflichtumtausch)

  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate);
    kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle in Ochsenfurt möglich)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein im Original
  • Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese sollte vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden
  • Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnisklasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten. Hierfür ist eine Bescheinigung über die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (ausgestellt durch die Gemeinde/Bauernverband/ Landwirtschaftsamt) vorzulegen
  • Gebühren: 25,30 €
  • zusätzlich bei Eintragung der Klasse T bei land- und/oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit 3,30 €

Ersterteilung/ Erweiterung einer Fahrerlaubnis

  • Antrag
  • gültiges Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg (nicht in der Dienststelle in Ochsenfurt möglich) erstellt werden
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
  • Angabe der Fahrschule
  • Unterschriftenleiste für den EU Kartenführerschein
  • bei begleitetem Fahren mit 17: Zusatzantrag, Kopien von Ausweisdokumenten (jeweils Vorder- und Rückseite) der Begleitpersonen und gesetzlichen Vertreter, sowie Kopie (Vorder- und Rückseite) des Führerscheins der jeweiligen Begleitperson

  • bei Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T
    • Sehtest

  • bei Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E
    • Kopie des bisherigen Führerscheins
    • augenärztliche Untersuchung (nach Anlage 6 zur FeV)
    • ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zur FeV)
    • zusätzlich für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) die Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis)
  • bei Fahrerlaubnisklassen D, D1, D1E, DE
    • Kopie des bisherigen Führerscheins
    • augenärztliche Untersuchung (nach Anlage 6 zur FeV)
    • ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zur FeV)
    • Fahreignungsgutachten (nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV)
    • erweitertes behördliches Führungszeugnis (Beantragung bei Wohnsitzgemeinde)/ zusätzlich europäisches Führungszeugnis (wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind)
    • zusätzlich für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) die Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis)

Gebühren

  • Gebühren für die Klassen A, A2, A1, B, BE (mit Probezeit): 39,60 €
  • zusätzlich bei begleitetem Fahren mit 17: 11 € je Begleitperson und 7,70 €
  • Gebühren für die Klassen AM, L, T, D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE (ohne Probezeit): 38,80 €
  • zusätzliche Gebühr für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) im Regelfall 32,50 €

Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E + Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)

  • Antrag
  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)
  • augenärztliche Untersuchung (nach Anlage 6 zur FeV)
  • ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zur FeV)
  • bei Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95): Bescheinigung über die Weiterbildungen bzw. Nachweis der Grundqualifikation

Gebühren

  • Gebühren für die Verlängerung 38,80 €
  • zusätzliche Gebühr für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) im Regelfall 32,50 €

Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE und Erteilung/Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Fahrgastschein Taxi, Mietwagen...) + Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)
  • augenärztliche Untersuchung (nach Anlage 6 zur FeV)
  • ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zur FeV)
  • ab dem 50. Lebensjahr: Fahreignungsgutachten gem. Anlage 5 Nr. 2 zur FeV
  • bei Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95): Bescheinigung über die Weiterbildungen bzw. Nachweis der Grundqualifikation
  • erweitertes behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) - europäisches Führungszeugnis (wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind)

Gebühren

  • Gebühren für die Verlängerung 38,80 €
  • zusätzliche Gebühr für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) im Regelfall 32,50 €

Änderungen betreffend die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Stand 11.08.2021)

Das Bestehen der Ortskundeprüfung für Taxifahrer als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde abgeschafft. Als neue Voraussetzung zur Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen und gebündelter Bedarfsverkehr) soll ein Nachweis der Fachkunde für das Fahrpersonal werden.

Art und Umfang des Nachweises für die Fachkunde wurden noch nicht festgelegt. Es gilt bis dahin folgende Übergangsregelung:

  • Nachweis der Ortskenntnisprüfung ist ab dem 02.08.2021 nicht mehr zu verlangen und wird nicht mehr durchgeführt
  • Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) und der Verlängerung einer bereits erteilten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (nur Mietwagen – bei der keine Ortskenntnisprüfung abgelegt wurde) wird diese aktuell nur für drei Jahre erteilt/verlängert
  • Diese Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.

  

Antrag internationaler Führerschein

  • gültiges Ausweisdokument
  • EU-Kartenführerschein
  • biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
    Das biometrische Lichtbild kann nicht über die Speed Capture Station im Landratsamt Würzburg ausgestellt werden, da kein Ausdruck möglich ist.

Gebühren: 16,30 € (bei Online-Antragstellung 19,42 €)

Ersatz bei Verlust/Diebstahl des Führerscheins

  • gültiges Ausweisdokument
  • Falls es sich beim abhandengekommenen Führerschein um einen Papierführerschein (grau, rosa) handelt und dieser nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese sollte vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)

Gebühren: 59,30 €

 

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Versagung, Verzicht

  • Antrag
  • gültiges Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
  • Unterschriftenleiste für den EU Kartenführerschein

  • für Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T
    • Sehtest
    • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) - europäisches Führungszeugnis (wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind)
        
  • für Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E
    • augenärztliche Untersuchung (nach Anlage 6 zur FeV)
    • ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zur FeV)
    • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) - europäisches Führungszeugnis (wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind)
    • Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis) oder Bescheinigung über die Weiterbildungen im Original für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)

  • für Fahrerlaubnisklassen D, D1, D1E, DE und Fahrgastbeförderung
    • augenärztliches Untersuchung (nach Anlage 6 zur FeV)
    • ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zur FeV)
    • Fahreignungsgutachten (nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV)
    • erweitertes behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) europäisches Führungszeugnis (wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind) - zusätzlich europäisches Führungszeugnis (wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind)
    • Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis) oder Bescheinigung über die Weiterbildungen im Original für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)

Gebühren

  • Gebühren 120,00 €
  • zusätzliche Gebühr für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) im Regelfall 32,50 €

 

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle in Ochsenfurt möglich)
  • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung der Bundeswehr
  • für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE zusätzlich ein erweitertes behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) - europäisches Führungszeugnis (wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind)
  • Gebühren 38,80 €

  

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU Führerschein)

  • Antrag
  • Meldebestätigung der Gemeinde
  • ausländischer Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate; kann gegen Gebühr für 8,50 € im Landratsamt Würzburg erstellt werden)

Gebühren 31,20 €

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaat)

  • Antrag
  • Meldebestätigung der Gemeinde (siehe zweite Seite des Antrags wird von der Gemeinde ausgefüllt)
  • ausländischer Führerschein im Original
  • Übersetzung einer amtlich anerkannten Übersetzungsstelle
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle in Ochsenfurt möglich)
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
  • Angabe der Fahrschule
  • Unterschriftenleiste für den EU Kartenführerschein

  • für Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T
    • Sehtest
        
  • für Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E
    • augenärztliche Untersuchung (nach Anlage 6 zur FeV)
    • ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zur FeV)
    • Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis) für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)

  • für Fahrerlaubnisklassen D, D1, D1E, DE
    • augenärztliches Untersuchung (nach Anlage 6 zur FeV)
    • ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 zur FeV)
    • Fahreignungsgutachten (nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV)
    • erweitertes behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) - bei Zuzug aus dem EU-Ausland innerhalb der letzten 36 Monate ist zusätzlich ein europäisches Führungszeugnis zu beantragen
    • Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis) für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)

Gebühren

  • Gebühren für die Klassen A, A2, A1, B, BE (mit Probezeit): 39,60 €
  • Gebühren für die Klassen AM, L, T, D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE (ohne Probezeit): 38,80 €
  • zusätzlich Gebühr für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) im Regelfall 32,50 €

  

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage 11 zur FeV)

  • Antrag
  • Meldebestätigung der Gemeinde (siehe zweite Seite des Antrags; wird von der Gemeinde ausgefüllt)
  • ausländischer Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)
  • gegebenenfalls Angabe der Fahrschule
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins bei einer amtlich anerkannten Übersetzungsstelle

Gebühren 31,20 €

 

Änderung Führerscheindokument (Ein-/Austragen der Sehhilfe, Namensänderung, usw.)

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein im Original
  • Nachweis über den Grund der Änderung (z. B. geänderte Ausweisdokumente, Heiratsurkunde, augenärztliche Untersuchung, usw.)
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle in Ochsenfurt möglich)

Gebühren 25,30 €

 

Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl 95)

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein im Original
  • Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis) oder Bescheinigungen über die Weiterbildung
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)

Gebühren im Regelfall 32,50 €

 

Ersatz bei Verlust/Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)

  • gültiges Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)

Gebühren: 36,90 €

  

Rücktausch eines ausländischen Führerscheindokuments in ein deutsches Führerscheindokument

  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als zwölf Monate); kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)
  • gültiges Ausweisdokument
  • ausländischer Führerschein im Original
  • Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden deutschen Behörde benötigt. Diese sollte vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden
  • Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnisklasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten. Hierfür ist eine Bescheinigung über die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit vorzulegen
  • Erklärung über die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins

Gebühren: 28,60 €

  

           

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